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Vor- und Nachteile vorhandener Kalkschutzverfahren.

Verfahren 1 – Dosierung von Polyphosphaten

Bei der Dosierung kann mit kleinsten Phosphatmengen die etwa hundertfache Menge an Härtebildnern stabilisiert werden. Die Härtestabilisierung geschieht nicht durch eine chemische Umsetzung, sondern durch eine Ablagerung der Polyphosphate an der Oberfläche der Härtebildner.

+ DIN/DVGW geprüft

verändert die Trinkwasser-Zusammensetzung durch Zugabe von Phosphat

Anwendungsgrenzen bei langen Verweilzeiten

belastet die Umwelt (Eutrophierung)

Verfahren 2 – Enthärtung durch Ionentauscher

Ionentauscher oder Ionenaustauscher sind Materialien, mit denen gelöste Ionen durch andere Ionen gleicher Ladung (positiv oder negativ) ersetzt werden. Die auszutauschenden Ionen werden am Ionentauschermaterial gebunden. Für die Spülvorgänge wird Wasser benötigt, das von Calcium-Kationen frei ist, die sonst zur Bildung von Kalkflecken führen würden. Wenn der Ionentauscher erschöpft und vollständig mit Calcium-Kationen gesättigt ist, muss er regeneriert werden. Das geschieht dadurch, dass man die gebundenen Calcium-Kationen durch das Angebot einer möglichst hoch konzentrierten Lösung von Natriumchlorid (Kochsalz) wieder verdrängt. Man bezeichnet diesen Vorgang als Regeneration eines Austauschers.

+ DIN/DVGW geprüft

+ optimaler Kalkschutz bis 0 Grad dh (deutsche Härte)

verändert die Trinkwasser-Zusammensetzung (Tausch v. Calcium u. Magnesium gegen Natrium?)

Ionentauscher können den Härtegrad maximal um 20 Grad dH (deutsche Härte) reduzieren

Verfahren 3 – Nicht geprüfte physikalische Trinkwassernachbehandlung

+ keine Veränderungen der Trinkwasser-Zusammmensetzung

+ keine Belastung der Umwelt

kein wissenschaftlich nachvollziehbarer Kalkschutz, da kein Wirksamkeitsnachweis

nicht geprüft, keine reproduzierbaren Ergebnisse

Verfahren 4 – Nanofiltration

+ DIN/DVGW geprüft

+ optimaler Kalkschutz

komplette Veränderung der Trinkwasser-Zusammensetzung (Reduzierung Salzgehalt)

belastet die Umwelt durch hohen Abwasserverlust = Ressourcenvergeudung (20–40%)

Verfahren 5 – geprüfte chemiefreie Trinkwasserbehandlungen

+ Prüfzeugnis nach DVGW Arbeitsblatt W 512

+ qualifiziert zum DVGW Prüfzeichen angemeldet (W 512 Prüfzeugnis)

+ keine Veränderung der Trinkwasser-Qualität

+ optimaler Kalkschutz bis mindestens 80 Grad Celsius

+ keine Belastung der Umwelt